Dr. Peters, Hess & Partner

Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht

Medizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance

Düsseldorf | Koblenz | Köln | Berlin | Frankfurt | München

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Unsere Mandanten über uns:

Durch die realistische Einschätzung der Situation und der engagierten Arbeit von Dr. Peters kann ich heute mit der Problematik abschließen.


Martina Wolf
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unsere Expertise

Wenn Sie sich vertragen wollen:

Wenn Ihre Existenz angegriffen wird:

Wenn es ums Geld geht:

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unsere Qualifiktion

Bei der schwierigen Suche nach dem "besten Rechtsanwalt für Arzt- und Medizinstrafrecht" versucht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Peters hier Hilfestellung zu leisten.

Für die Angehörigen der Heil- und Hilfsberufe gehören wir jedenfalls im gesamten Bereich des Medizinrechts seit langem zu den renommierten Kanzleien in Deutschland und verfügen über großes Erfahrungswissen in diesem Rechtsbereich.

Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als

  • Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht), Healthcare Compliance Officer
  • Fachanwälte für Strafrecht
  • Fachanwälte für Medizinrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.
  • Justitiar der Bundesärztekammer a.D. und Kassenärzlichen Bundesvereinigung a.D.

Die Rechtsanwälte Dr. Peters, Hess & Partner sind apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.

unser Anspruch

Sie dürfen von Dr. Peters, Hess & Partner in sämtlichen Bereichen des Medizin- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten nebst engagierter Beratung, Vertretung und Verteidigung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten.

CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht / Medizinwirtschaftsstrafrecht

⚖️ BSG B 12 BA 4/23 Sozialversicherungspflicht bei Kooperationsverträgen zwischen Klinik und ärztlicher BAG – strafrechtliche Risiken für die Verantwortlichen

Das BSG (Az.: B 12 BA 4/23 R) entschied am 13.11.2025, dass jeder Arzt einer BAG – die mit einem Krankenhaus einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, aufgrund dessen die BAG-Ärzte Leistungen für das Krankenhaus erbringen – im sozialversicherungsrechtlichen Sinne...